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   BGH, 05.06.2019 - AK 28/19   

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https://dejure.org/2019,17927
BGH, 05.06.2019 - AK 28/19 (https://dejure.org/2019,17927)
BGH, Entscheidung vom 05.06.2019 - AK 28/19 (https://dejure.org/2019,17927)
BGH, Entscheidung vom 05. Juni 2019 - AK 28/19 (https://dejure.org/2019,17927)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinig...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 121 ; StPO § 122
    Prüfung der Aufrechterhaltung einer Untersuchungshaft bei Verdacht der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Voraussetzungen für die Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.2017 - AK 63/17

    Überprüfung der Fortdauer von Untersuchungshaft: Gegenstand der Prüfung;

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 28/19
    Die in Wegfall geratene materiellrechtliche Tat unterliegt somit nicht mehr dem Verfolgungswillen des Generalbundesanwalts (s. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54).
  • BGH, 20.02.2019 - AK 4/19

    Anordnung der Untersuchungshaft und deren Fortdauer über sechs Monate hinaus

    Auszug aus BGH, 05.06.2019 - AK 28/19
    Der Senat hat mit Beschluss vom 20. Februar 2019 (AK 4/19) die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus angeordnet.
  • BGH, 29.11.2023 - AK 83/23

    Fortdauer der Untersuchungshaft über neun Monate hinaus wegen des dringenden

    Gegenstand der Haftprüfung ist der nach § 122 Abs. 1 StPO vorgelegte vollzogene Haftbefehl (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 2016 - AK 41/16, juris Rn. 8; vom 6. Dezember 2017 - AK 63/17, NStZ-RR 2018, 53, 54; vom 3. März 2021 - AK 13/21, juris Rn. 4) mit der Maßgabe, dass jedenfalls die 20 nicht in der Anklageschrift beschriebenen Beteiligungshandlungen aufgrund der Verfolgungsbeschränkung nicht mehr dem Verfolgungswillen der Generalstaatsanwaltschaft unterliegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Juni 2019 - AK 28/19, juris Rn. 7; vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, juris Rn. 6).
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